Stornobedingungen

    Stand: 10/2026

    Diese Stornobedingungen gelten für die Anmietung von Räumen beim Digital Hub Region Bruchsal e. V. (nachfolgend „Vermieter").

    Solange wir Ihre Buchung noch nicht bestätigt haben, ist noch kein Vertrag zustande gekommen. In dieser Zeit können Sie Ihre Buchung jederzeit kostenfrei zurückziehen – im Kundenkonto oder per E-Mail. Die nachfolgenden Regelungen gelten erst ab unserer Bestätigung.

    Wie Sie stornieren

    Sie können Ihre Buchung auf zwei Wegen stornieren:

    • Im Kundenkonto: Melden Sie sich an und nutzen Sie bei der betreffenden Buchung die Schaltfläche zum Stornieren bzw. Zurückziehen.
    • Per E-Mail: Schreiben Sie an events@hubwerk01.de. Maßgeblich ist der Eingang bei uns.

    Liegt der Beginn Ihrer Buchung mehr als 21 Tage in der Zukunft, wird die Stornierung über das Kundenkonto sofort wirksam und der Termin wieder freigegeben. Liegt er 21 Tage oder weniger in der Zukunft, ist Ihre Eingabe eine Stornierungsanfrage: Der Termin bleibt zunächst belegt, und unser Team meldet sich bei Ihnen. Sie erhalten in beiden Fällen eine Bestätigung per E-Mail.

    Welche Kosten entstehen

    Maßgeblich ist die Anzahl der Kalendertage zwischen dem Tag, an dem Ihre Stornierung bei uns eingeht, und dem Tag, an dem die gebuchte Zeit beginnt. Die Uhrzeit spielt dabei keine Rolle. Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Auftragswert (AW).

    • mehr als 21 Tage vorher: kostenfrei
    • 21 bis 15 Tage vorher: 30 % des AW
    • 14 bis 8 Tage vorher: 40 % des AW
    • 7 bis 4 Tage vorher: 50 % des AW
    • 3 Tage oder weniger vorher: 100 % des AW

    Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch Ihre Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. In diesem Fall berechnen wir nur den tatsächlich entstandenen Schaden.

    Wenn Sie einen Ersatztermin vereinbaren oder wir den Raum anderweitig vermieten können, findet sich in der Regel eine einvernehmliche Lösung. Sprechen Sie uns an.

    Kündigung aus wichtigem Grund

    Beide Parteien sind berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung durch den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchführen würde oder dies zu befürchten ist.

    Bleib auf dem Laufenden

    Unser Newsletter bringt dir News, Events und KI-Impulse aus dem HubWerk01 – ca. 1× pro Monat, jederzeit kündbar.